Realkredit

Im Darlehensbereich gibt es unterschiedliche Arten von Krediten, die sich nach verschiedenen Gesichtspunkten unterscheiden lassen. Eine Kreditart stellen auch die so genannten Realkredite dar. Diese auch als Sachkredite bezeichneten Darlehen zeichnen sich in erster Linie dadurch aus, dass diese im Gegensatz zu vielen anderen Darlehensarten, die ohne Sicherheiten oder durch Bürgschaften abgesichert werden, mit Vermögens und Sachwerten besichert werden. In der Praxis werden diese speziellen Darlehen häufig in Form von Hypothekendarlehen genutzt. Die Absicherung besteht in diesem Fall aus dem Sachwert Immobilie oder Grundstück, wobei die Sicherung als solche in Form einer Hypothek oder einer Grundschuld erfolgt.

Ein weiteres Merkmal der Realkredite ist zudem, dass die vergebenen Darlehen in der Regel sehr lange Laufzeiten aufweisen, was in erster Linie damit zu begründen ist, dass die Darlehenssumme gerade im Bereich der Immobilienfinanzierung natürlich sehr hoch sind. Da es sich bei Sachwerten um relativ verlässliche Sicherheiten handelt, sind die Konditionen in Form der Kreditzinsen bei den Realkrediten im Vergleich zu vielen anderen Darlehensarten als sehr günstig für den Kreditnehmer zu bezeichnen. Realkredite dürfen streng genommen nur als solche bezeichnet werden, wenn die gültigen Beleihungsgrenzen eingehalten werden. Diese liegen bei 60 Prozent des Beleihungswertes einer Immobilien oder alternativ bei 50 Prozent des derzeitigen Verkehrswertes der Immobilie.

Neben den Großbanken, den Sparkassen und den Volks und Raiffeisenbanken werden die Realkredite heute vor allem auch von so genannten Realkreditinstituten an die Kunden vergeben. Diese Realkreditinstitute beschäftigen sich aufgrund ihres speziellen Geschäftsmodells nur mit zwei Hauptaufgaben, nämlich zu einen die Beschaffung von neuem Kapital der Anleger und zum anderen mit dem Verleih dieses erhaltenen Kapitals in Form der Realkredite an andere Kunden, die eine Baufinanzierung in Anspruch nehmen möchten. Neben den unbeweglichen Realsicherheiten wie die Immobilie die jeweilige Hypothek oder Grundschuld, gibt es zudem auch noch bewegliche Realsicherheiten. Dazu zählt beispielsweise die Sicherungsübereignung von Fahrzeugen und Maschinen, das Pfandrecht an beweglichen Sachen oder der Eigentumsvorbehalt für Waren. Da es sich auch hier um dingliche Sicherungsgegenstände handelt, können daraufhin vergebene Darlehen auch als Realkredite bezeichnet werden.

 

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